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   BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 1807/15   

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https://dejure.org/2017,37680
BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 1807/15 (https://dejure.org/2017,37680)
BVerfG, Entscheidung vom 04.09.2017 - 1 BvR 1807/15 (https://dejure.org/2017,37680)
BVerfG, Entscheidung vom 04. September 2017 - 1 BvR 1807/15 (https://dejure.org/2017,37680)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 100 Abs 3 EEG 2014, Art 1 EEG2014RefG, Art 23 EEG2014RefG
    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 34a Abs. 3 BVerfGG, § 100 Abs. 3 EEG 2014, Art. 1 EEG2014RefG, Art. 23 EEG2014RefG
    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache

  • rewis.io

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 1807/15
    Über die Verfassungsbeschwerde ist nicht mehr zu entscheiden, da sie die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 9. März 2017 für erledigt erklärt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    Berechtigt die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt oder hilft sie der Beschwer auf andere Weise ab, kann, falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind, davon ausgegangen werden, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

  • Drs-Bund, 20.06.2016 - BT-Drs 18/8832
    Auszug aus BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 1807/15
    Längere Projektvorlaufzeiten von immissionsschutzrechtlich gegenüber baurechtlich genehmigten Biogasanlagen allein vermochten sie im Grunde nicht zu tragen, wie der Gesetzgeber in seiner Begründung für die zwischenzeitliche Änderung der Norm einräumt (vgl. BT-Drs. 18/8832, S. 263).

    Diese Gesetzesänderung erfolgte ausweislich ihrer Begründung gerade zu dem Zweck, unbillige Härten zu vermeiden (BT-Drs. 18/8832, S. 263).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 1807/15
    In einem solchen Fall ist es billig, die Erstattung der Auslagen des Beschwerdeführers anzuordnen (vgl. BVerfGE 87, 394 ).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 604/85

    Zuständigkeitsumfang der Kammern der Senate des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 1807/15
    Sie obliegt der Kammer (vgl. BVerfGE 72, 34 ).
  • BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 2231/18

    Kammerbeschluss: Anordnung der Auslagenerstattung im

    Verfahrensgegenstand ist nur noch die Entscheidung über den Antrag des Beschwerdeführers auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen, die der Kammer obliegt (vgl. BVerfGE 72, 34 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2017 - 1 BvR 1807/15 -, juris).
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